Juli-News: Sozialhilfe
„Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.“
Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB XII) §1
Wir werden oft gefragt, ob die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung von den Pflegekassen bezahlt werden oder ob man dann den höheren Betrag der Pflegesachleistungen bekommt, welcher u.a. ja bei stationärer Pflege oder Pflege durch einen Pflegedienst zum Tragen kommt. – Leider nein! ☹
Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung sind hauptsächlich durch das Pflegegeld des entsprechenden Pflegegrades zu begleichen.
Darüber hinaus können die Familien – derzeit ab Pflegegrad 2 (wenn dieser ein halbes Jahr besteht) – bei den Pflegekassen einen Antrag auf Auszahlung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld (1.612,00 Euro + 806,00 Euro) stellen. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich einmal im Jahr.
Aber es gibt für einige Familien noch die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt ihrer Stadt, Gemeinde oder Landkreis, einen Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen der Sozialhilfe zu stellen. Die Voraussetzungen hierfür sind im Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt.
- Anspruch haben Personen, die keinen Anspruch auf Pflegeleistungen haben oder einen möglichen Eigenanteil nicht aufbringen können.
- Die zu pflegende Person sollte kein Eigentum (Haus, Wohnung oder Grundstück) besitzen.
- Das angesparte Schonvermögen darf 5.000,00 Euro nicht übersteigen.
- Die Kinder der zu pflegenden Person müssen unter 100.000,00 Euro Einkommen im Jahr liegen (§16 SGB IV)
- Grundsätzlich ist die Pflegesituation bei der Antragstellung nachzuweisen und mit medizinischen Unterlagen über die Pflegedürftigkeit zu belegen.
Auch empfiehlt es sich, schon mal einen Kostenvoranschlag für die häusliche 24-Stunden-Betreuung bei einer Agentur – wie VITA-Fonfara – einzuholen und dem Antrag beizufügen. Der Kostenplan sollte zudem auch alles Nebenkosten enthalten.
Sofern für Sie die Möglichkeit auf Kostenübernahme durch einen Sozialträger besteht, erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot zur Vorlage bei den Sozialämtern.
Vielleicht ist dies für Sie und Ihre Angehörigen eine Möglichkeit zur Entlastung.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Team von VITA-FONFARA