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Februar-News: Übergangspflege im Krankenhaus

Oft sehen sich die Familie mit der Frage konfrontiert, was sie machen sollen, wenn ein Angehöriger aus einem Krankenhausaufenthalt entlassen werden soll.

Ist der Angehörige in der Lage, zu Hause allein zu leben und kann die Familie im Bedarfsfall ohne erheblichen Aufwand eine Betreuung sicherstellen?

Im besten Fall hat die Klinik einen guten Sozialdienst und Entlassungsmanagement und kann Sie hier eingehend beraten, die nötigen Schritte veranlassen und entsprechende Anträge stellen. Zum Beispiel eine Anschlussheilbehandlung / Reha, oder die Überleitung in ein Pflegeheim.

Was aber tun, wenn eine Reha nicht indiziert ist oder es keine Reha-oder Pflegeheimplätze gibt? Hier greift die Übergangspflege!

Diese ist 2021 als neue Leistung im Sozialgesetz (§39e SGB V) aufgenommen und fest geregelt. Die Übergangspflege wird durch das Krankenhaus beantragt, wenn klar ist, dass ein Patient bei vorgesehener Entlassung doch noch auf Unterstützung und überleitender Pflege angewiesen ist.

Vorteil: Keine belastende Verlegung des Patienten. Er verbleibt im Krankenhaus.
Die Voraussetzung muss zuvor vom Entlassungsmanagement geprüft und dokumentiert werden.

Auch während der Übergangspflege werden die Patienten eng vom Sozialdienst bzw. Entlassungsmanagement begleitet. Im Gegensatz zur reinen Pflege ist die Übergangspflege im Krankenhaus eine Krankenkassenleistung, bei der die Kassenpatienten der gesetzlichen Krankenkassen die übliche Zuzahlung leisten müssen.

Sie beinhaltet:

  • Die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Grund- und Behandlungspflege
  • Aktivierung – Mobilisierung der versicherten Person
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Ärztliche Behandlung im Einzelfall
  • Betreuung durch das Entlassungsmanagement

Wahlleistungen – wie 1-Bett oder 2-Bett-Zimmer müssen in der Regel selbst getragen werden. Bei den privaten Kassen bitte die Erstattung dieser Zusatzkosten – so diese Kosten versichert sind – anfragen.

Die Übergangspflege ist auf max. 10 Tage begrenzt.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Information mal hilfreich sein kann. Wir hoffen aber auch, dass Sie diese, wenn möglich, nicht benötigen.

Bleiben Sie gesund

Ihr Team von VITA-Fonfara

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