Oktober-News: Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld beantragen
Das Jahr neigt sich mit Riesenschritten dem Ende entgegen.
Haben Sie für dieses Jahr noch nicht das Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld bei der Pflegekasse beantragt? – Dann wird es jetzt Zeit!
Auch Sie – die pflegenden Angehörigen – brauchen Ihre Auszeit von der Pflege, um sich zu regenerieren und neue Kraft zu schöpfen. Oftmals geht die Pflege Ihrer Lieben einher mit Ihrem Beruf und den Bedürfnissen Ihrer eigenen Familien.
Bitten Sie die Pflegekasse um Zusendung eines Antrages zur Auszahlung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegeld. Das geht einfach und bequem per Telefon.
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 und wenn dieser schon ein halbes Jahr besteht.
Es können neben natürlichen Personen auch professionelle Dienstleister beansprucht werden – also auch wir von VITA Fonfara können die Betreuung übernehmen. Wir stellen Ihnen für diese Zeiträume qualifiziertes Betreuungspersonal zur Seite.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
Ihr Team von VITA-Fonfara