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Januar-News: Recht auf Reha / Kur für pflegende Angehörige

Die Pflege zu Hause bringt viele Familien an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Die Folgen der permanenten Überbelastung sind u.a. Müdigkeit und Schlafstörungen bis hin zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen. 

Haben Sie als pflegende Angehörige auch das Recht auf eine Kur oder Reha? WIR SAGEN GANZ KLAR JA!!! 

Seit 2019 haben auch pflegende Angehörige das Recht, eine Kur- oder Rehamaßnahme zu beantragen. 

Und zwar nicht nur ambulant, sondern auch in einem Kursanatorium. 

Wie können Sie diese beantragen? 

Wichtig ist, dass die Kur oder Reha vom Arzt verordnet wird und dass dieser ausreichend begründet und detailliert aufführt, welche Ihrer Beschwerden durch die Pflege eines Angehörigen aufgetreten sind oder in deren Zusammenhang stehen. 

Dieses Attest reichen Sie – zusammen mit dem Kurantrag – bei Ihrer Krankenkasse ein. Das Antragsformular bekommen Sie kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung oder können es von deren Internetseite herunterladen. Der MDK (Medizinische Dienst) oder der Amtsarzt prüft dann den Antrag und bewilligt diesen. 

Sofern Sie noch im Berufsleben stehen, werden die Kosten in der Regel über den Deutschen Rententräger gezahlt. Bei Nichtberufstätigen Personen zahlt die Krankenkasse. 

Nur Mut – denken Sie auch mal an sich.

Ihre Gesundheit ist wichtig – für Sie und für Ihre Familie. 

Ihr Team von VITA-Fonfara 

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