November-News: Erstattung Stromkosten für elektrische Hilfsmittel
Wir alle stehen den steigenden Energiekosten fassungslos gegenüber. Deshalb schauen wir alle, wo wir noch Energie – sei es Gas oder Strom – einsparen können.
Und wir bekommen auch ständig von allen Seiten, mehr oder weniger hilfreiche Tipps, wie wir unseren Verbrauch senken können, damit wir alle gut über den Winter kommen und vor allem unsere Rechnungen noch bezahlbar halten.
Wir denken, dass wir Ihnen aber heute einen wirklich guten Hinweis geben können:
Wussten Sie schon, dass Ihnen die Pflegekasse die Stromkosten für die meisten elektrischen Hilfsmittel erstattet?
Und das sogar rückwirkend bis zu vier Jahren!
Sprechen sie mit Ihrer Pflegekasse und lassen Sie sich einen Antrag auf Erstattung schicken. Sollte Ihre Kasse keinen solchen haben, können Sie im Internet auch einen Musterbrief dazu verwenden:
Musterbrief an Krankenkasse: Pauschale Kostenerstattung der Stromkosten für elektrische betriebene Hilfsmittel
Musterbrief an Krankenkasse: Kostenerstattung für die Anforderung der tatsächlich angefallenen Stromkosten
Kommen Sie gut durch den Winter und bleiben Sie gesund.
Ihr Team von VITA-Fonfara